Frommer.Legal Abmahnung prüfen & abwehren

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Frommer.Legal (früher: Waldorf Frommer) Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung prüfen und abwehren, inkl. einer etwaigen modifizierten Unterlassungserklärung, außergerichtlicher Vertretung sowie eines etwaig gewünschten außergerichtlichen Vergleichs.

Im Falle einer notwendigen späteren gerichtlichen Vertretung wird dies extra vergütet. Die Vergütung für die gerichtliche Vertretung richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ohne Anrechnung der außergerichtlichen Vergütung.

Frommer.Legal (früher: Waldorf Frommer) Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung prüfen und abwehren inklusive außergerichtlicher Vertretung & etwaigem Vergleich. Zum Pauschalpreis.

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Rechtsanwalt Schulte (Frechen bei Köln) – Hilfe bei Abmahnungen der Anwälte Waldorf Frommer aus München.

Abmahnung Frommer.Legal wegen Urheberrechtsverletzung z.B. im Auftrag der Warner Bros., der Twentieth Century Fox und der Studicanal usw. sowie im Bereich von Fotos der Image Professionals GmbH etc.:

 

Bestellen Sie dieses Rechtsprodukt und lassen umgehend die urheberrechtliche Abmahnung der Frommer.Legal Rechtsanwälte prüfen. Die Prüfung erfolgt durch mich als Rechtsanwalt zeitnah zum genannten Pauschalpreis. 

Nach Buchung und Bezahlung dieses Rechtsproduktes werde ich mich per Email bei Ihnen melden. Hieraufhin können Sie mir das Abmahnschreiben der Anwälte Frommer.Legal, beispielsweise als PDF Datei, per Email übersenden. Gerne können Sie zu diesem Zeitpunkt bereits konkrete Terminvorschläge für ein Telefonat unterbreiten.

Ein Termin mit Ihrem Erscheinen in meiner Kanzlei ist nicht zwingend notwendig. Auf Wunsch ist dies aber selbstverständlich möglich. 

Anschließend besprechen und erörtern wir die Abmahnung zeitnah und ausführlich telefonisch. Gerne rufe ich Sie hierzu nach entsprechender Terminvereinbarung an.

Sodann führe ich für Sie sämtliche außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite. Hierin enthalten sind auch eine modifizierte Unterlassungserklärung als auch (falls gewünscht) der Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs. Darüber hinaus erhalten Sie natürlich im Nachgang eine Rechnung für dieses Rechtsprodukt für Ihre Unterlagen. 

 

Hintergrund: Post von den Frommer.Legal Rechtsanwälten im Briefkasten? Was tun?

Sie haben einen „unschönen“ Brief von den Frommer.Legal Rechtsanwälten aus München bekommen?

Wahrscheinlich halten Sie dann ein Abmahnschreiben der Kanzlei Frommer.Legal in den Händen, weil Sie vermeintlich über Ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk (z.B. Film & TV-Serie), Bildwerk (z.B. Bildmaterial, Foto, Lichtbild, Produktfoto etc.) oder ähnlich begangen haben sollen.

Der erste Schock sitzt tief, und Sie müssen das Schreiben erst einmal verdauen. Doch lassen Sie sich hier nicht überrumpeln und zu voreiligen Handlungen bewegen!

Hilfe von einem Anwalt ist hier geboten.

 

Wer ist Frommer.Legal & für wen treten diese auf?

Die Anwaltskanzlei hat ihren Sitz in München und ist mittlerweile recht groß. Dies belegt alleine ein Blick auf den Briefkopf des Abmahnschreibens mit all den rechts aufgeführten Rechtsanwälten der Kanzlei. Ich kenne den Briefbogen noch mit lediglich 3-5 aufgeführten Namen. Früher hieß die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte.

Die Rechtsanwälte von Frommer.Legal vertreten zahlreiche große und renomierte Unternehmen aus dem Musik- und Filmgeschäft. Die Vielzahl der Rechtsanwälte kümmern sich darum, in ganz Deutschland Betroffene abzumahnen, die über vermeintliche Streaming Portale und Intenrettauschbörsen Filme, TV-Serien, Musikalben und ähnliche digitale Werke heruntergeladen und dabei „getauscht“ haben sollen.

Unter den Klienten der Frommer.Legal Rechtsanwälte (oder früher Waldorf Frommer) findet man Namen wie die Constantin Filmverleih GmbH, die Studiocanal GmbH, die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, die Twentieth Century Fox Home Germany GmbH,  die Universal Pictures International Germany GmbH, die Universum Film GmbH, die Warner Bros. Entertainment GmbH, die SONY Music Entertainment Germany GmbH und im Bereich von Bildwerken Unternehmen wie die Image Professionals GmbH viele mehr.

Fazit: Die allermeisten Film- und Musikinhalte, die Sie in Tauschbörsen finden werden, gehören wahrscheinlich zum Repoitoire einer dieser Unternehmen.

 

Welche Ansprüche werden durch die Anwälte Frommer.Legal geltend gemacht? 

An den geltend gemachten Ansprüchen können hingegen Zweifel bestehen, ob diese tatsächlich im konkreten Einzelfall gegeben sind, insbesondere bei „getauschten“ Filmwerken von Internetanschlüssen von Familien oder Wohngemeinschaften (WG). Die Forderungen der Frommer.Legal Anwälte setzen sich üblicherweise aus drei Posten zusammen:

 

  1. die Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist,

  2. die Leistung eines Lizenzschadensersatzes und

  3. die Begleichung von Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten der Frommer.Legal Rechtsanwälte) innerhalb einer etwas längeren Frist. 

 

Oft wird für einen Film von Frommer.Legal ein Lizenzschadensersatz von 700,00 EUR und ein Aufwendungsersatz von 215,00 EUR, zusammen also 915,00 EUR, als Zahlung verlangt. Durchaus normal ist es, dass die Kosten auch den vierstelligen Bereich erreichen können. 

Im Bereich von Rechtsverletzungen an Bildwerken sind meines Erachtens die Forderungen individueller gestaltet und hängen vom konkreten Einzelfall ab. 

 

Als Allererstes gilt: Ruhig bleiben! – Auch wenn es schwer fällt.

Aktuell haben Sie erst einmal einen Brief in der Hand, der Sie dazu auffordert, eine nicht existenzbedrohende Summe zu begleichen. Nüchtern betrachtet ist dies nicht gefährlich. Viele Personen neigen allerdings dazu, allein bei Begriffen wie Anwälten, Rechtsverfahren, Kosten, Strafen und ähnlichem Vokabular sofort klein beizugeben und alles zu machen, was das Schreiben von ihnen verlangt. Genau das wäre ein großer taktischer Fehler. Halten Sie sich zu Beginn an die folgenden Empfehlungen:

 

  • Überweisen Sie keinerlei Rechnungen. In einer Abmahnung der Kanzlei werden Sie immer einen Überweisungsträger finden. Ignorieren Sie dieses Dokument.
  • Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die eventuell beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wie der Name schon sagt, ist die Abgabe dieser Erklärung mit einer Strafe bewehrt. Als Empfänger dieses Schreibens könnten Sie somit ein Schuldeingeständnis ohne Einschränkung abgeben. Würden Sie dieses Schriftstück unterschreiben, verpflichten Sie sich juristisch zu mehr als erforderlich und für Sie nachteilig. Für den Laien ist aufgrund des juristischen Fachvokabulars nur schwer einsehbar, was für eine Art Dokument unterschrieben wird. In jedem Fall gilt: Nicht ungeprüft unterschreiben!
  • Kontaktieren Sie die Rechtsanwälte Waldorf Frommer nicht persönlich („Ich habe doch nichts getan!“). Sind Sie kein Jurist. In diesem Fall können Sie nur verlieren.
  • Genauso falsch wäre es jedoch, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Auch Ausreden („Habe ich nicht bekommen!“) helfen nicht. Bei Abmahnschreiben ist die Kanzlei nur in der Nachweispflicht, die Abmahnung abgesandt zu haben. Haben die Rechtsanwälte das Schreiben auf den Weg gebracht, gilt die bloße Behauptung „Habe ich nicht bekommen!“ als bloße Schutzbehauptung. Zuerst sollte der Weg also dahin führen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Da es sich um ein komplexes Themengebiet handelt, sollte es unbedingt ein hierauf versierter Rechtsanwalt sein.

 

Die Rolle der Unterlassungserklärung.

Generell haben Betroffene keinen Grund, die mitgelieferte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Eine Pflicht zu diesem Schritt besteht zu keinem Zeitpunkt. Es wäre sogar falsch, dieses Dokument unverändert zu unterschreiben. Darin befinden sich zahlreiche Regelungen, die deutlich zu Ihren Ungunsten ausgehen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten.

Mit einer Unterschrift würden Sie etwas anerkennen können, wozu Sie nicht verpflichtet sind. Die Unterschrift unter der Unterlassungserklärung würde unter Umständen enorme Kosten verursachen können, die mit dem eigentlichen Gegenstand der Abmahnung – die Urheberrechtsverletzung – nicht berechtigterweise gefordert werden können.

Stattdessen sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um ein Dokument, dass das Original modifiziert. Jene Modifizierungen laufen darauf hinaus, dass hier in der Sache kein Schuldeingeständnis abgegeben wird.

 

Achtung: 

Gerade zu diesem Thema werden Sie im Internet immer wieder „Anleitungen“ finden. Diese sollen dazu dienen, eine modifizierte Unterlassungserklärung selbst zu verfassen bzw. das erhaltene Dokument abzuändern. Ich rate dringend davon ab, diesen Anweisungen zu folgen. Gerade im Urheberrecht hat sich die Rechtsprechung weiterentwickelt. Was gestern noch ratsam war, könnte heute bereits als unvorteilhaft für Sie sein. Darüber hinaus reichen kleine Formfehler aus, um eine modifizierte Unterlassungserklärung ungültig zu machen. Es droht Ihnen ein erhebliches finanzielles Risiko als auch Prozessrisiko, wenn Sie dieses Dokument ohne juristischen Beistand absenden!

Inhaltlich kann es insbesondere bei Familienanschlüssen etc. darauf hinaus laufen, dass Sie etwa als Anschlussinhaber Forderungen wie den Aufwendungs- und Schadensersatz überhaupt nicht zu begleichen haben. Das hängt aber vom Einzelfall und dem taktischen Vorgehen der Betroffen ab. 

 

Kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen? 

Eine Abmahnung ist erst einmal kein gerichtliches Verfahren. Zwar betreiben die Rechtsanwälte von Frommer.Legal nach einiger Zeit durchaus gerichtliche Klageverfahren, doch ist dies wohl nicht zwingend der Fall.  Generell verschlechtern sich anscheinend die Chancen, einem Klageverfahren zu entgehen, durch z.B. folgende Faktoren:

 

  • Falls die abgemahnte Person nicht anwaltlich vertreten ist, deutet das auf ein „leichtes Opfer“ hin. Relativ gesehen erhöhen sich hierdurch eventuell die Chancen, verklagt zu werden.

  • Die Unterlassungserklärung wurde unverändert gegenüber der Kanzlei Frommer.Legal abgegeben. Mit anderen Worten: Die abgemahnte Person hat die mitgelieferte Unterlassungserklärung vollständig und ohne Einschränkungen unterschrieben.

 

Erfolgsaussichten auf eine Verteidigung vor Gewicht lassen sich unterdessen nur in sehr eingeschränktem Maß feststellen. Die besten Chancen bestehen dann, wenn nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, wer die Verletzung des Urheberrechts begangen hat. Dies ist beispielsweise in Wohngemeinschaften der Fall oder wenn Kinder im Haushalt wohnen. Auch in Büros mit vielen Mitarbeitern, die an unterschiedlichen Geräten arbeiten, ist der Täternachweis schwierig. Ebenso wichtiger ist es, sich rechtzeitig um fachlich versierten Rechtsbeistand zu kümmern. Gerne unterstützte ich Sie, falls Sie zu den Betroffenen zählen.

 

Welche Kosten sind zu erwarten? 

Grundsätzlich werden die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalt unterhalb der Kosten liegen, die Sie bei einer Kooperation mit den Rechtsanwälten von Frommer.Legal zu erwarten haben. Abgemahnte müssen dann nur noch zwei Forderungen begleichen:

 

  • die Kosten für den juristischen Beistand in Form eines Anwalts.
  • Letztendlich müssen auch die Anwälte der „guten Seite“ von ihrem Beruf leben. Da ich jeden Fall außergerichtlich pauschal abrechne, wissen Sie im Voraus über alle Kosten exakt Bescheid.
  • Entweder keine weiteren Kosten mehr oder
  • die Zahlung eines Vergleichsbetrages an die Frommer.Legal Anwälte. Dieser Vergleichsbetrag wird allerdings wesentlich niedriger als die originalen Forderungen ausfallen.

 

Durch Rechtsbeistand ersparen sich Abgemahnte außerdem den hohen Aufwand, der durch einen regen Schriftverkehr mit der Gegenseite entsteht. Die Klärung des Falls bis zu einem etwaigen letztendlichen Vergleich findet ausschließlich über mich zum außergerichtlichen Pauschalpreis statt. Neben den wesentlich reduzierten Kosten steht also auch ein erheblicher Gewinn an Leben im Raum, wenn derlei rechtliche Auseinandersetzungen in die Hände eines Rechtsanwalts übergeben werden.

 

So einfach geht es:

  1. Rechtsprodukt „Frommer.Legal Abmahnung prüfen & abwehren“ auswählen,
  2. in den Warenkorb legen,
  3. zum Warenkorb gehen,
  4. ausgewähltes Produkt und Menge überprüfen,
  5. zur Kasse gehen,
  6. Ihre Daten eingeben,
  7. insbesondere Rückrufnummer (vorzugsweise Festnetz und/oder Skype-Kennung) und etwaige Terminwünsche angeben,
  8. das Rechtsprodukt zahlungspflichtig kaufen,
  9. direkt, schnell und einfach per Überweisung oder PayPal bezahlen. Wenn Du keinen PayPal Account hast, kannst Du über PayPal ohne Registrierung trotzdem auch per Kreditkarte bezahlen. In diesem Fall kann die Zahlungseingangsbestätigung allerdings in der Regel bis zu 6 Bankarbeitstage dauern. 

  10. Erstkontakt in der Regel innerhalb von 60 Minuten zur Terminvereinbarung,
  11. Auf Aufforderung das Abmahnschreiben per Email übersenden (z.B. als PDF oder sehr gut leserlich als Bilddateien).
  12. Nach Zahlungseingangsbestätigung, z.B. zum vereinbarten Termin, Anruf erhalten und Telefongespräch führen.
  13. Anschließende außergerichtliche Korrespondenz mit Waldorf Frommer wird sodann über mich geführt. 

 

Der Pauschalpreis ist nicht auf weitere Tätigkeiten anrechenbar.

 


 

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