Immobilienkaufvertrag prüfen lassen (bis zu circa 15 Seiten notariellen Vertragstextes), vom Anwalt.
Immobilienkaufvertrag prüfen lassen / Haus Kaufvertrag prüfen lassen: Vor dem Immobilienkauf sollte durch einen Rechtsanwalt der vom Notar übersandte Immobilienkaufvertrag überprüft werden. So werden die eigene Rechtsposition erkannt und Fallstricke (ungünstige Klauseln) vermieden.
Sollte Ihr Vertragstext des notariellen Kaufvertrages mehr als 15 Seiten umfassen, schauen Sie sich auch das Rechtsprodukt: „Notarvertrag prüfen lassen – S25“ an.
Kaufvertrag prüfen lassen – Wie ist der Ablauf? Eine Schnellübersicht:
1. Buchen zum Festpreis bei voller Kontrolle über die Kosten,
2. Bezahlen,
3. Kontakt Email erhalten,
4. Kaufvertrag per Email an mich übersenden,
5. zum vereinbarten Termin Anruf erhalten und
6. den Kaufvertrag direkt mit mir als Rechtsanwalt umfassend besprechen.
Der Immobilienkauf / Der Hauskauf / Der Wohnungskauf / Der Grundstückskauf – Haus Kaufvertrag prüfen lassen
Der Kauf einer Immobilie ist meist im Leben eines Menschen die größte Investition für diesen. Somit hat der Immobilienkauf weitreichenden Einfluss auf das Leben eines Menschen und bedeutet für diesen oft eine große finanzielle Belastung. Hierbei ist ganz egal, ob es sich bei der gewünschten Immobilie um ein Haus mit Grundstück, ein eigenständiges Grundstück, eine Eigentumswohnung, ein Renditeobjekt oder eine Gewerbeimmobilie handelt.
Kostenlos vorab ein paar allgemeine Hinweise vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages
Ist die Wunschimmobilie einmal gefunden, sollten Sie als potenzieller Käufer die Immobilie zunächst einmal genau unter die Lupe nehmen und notfalls durch einen Sachverständigen / Gutachter in Augenschein nehmen lassen. So vermeiden Sie später „böse“ Überraschungen am Haus oder der Eigentumswohnung.
Falls Sie sich als Käufer für den Erwerb einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft interessieren, sollten Sie zudem:
- alle Protokolle der Wohnungseigentümergemeinschaft, zumindest jedoch der letzten 3-5 Jahre, einsehen;
- sämtliche Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft einsehen, sich also die vollständige Beschlusssammlung zeigen lassen;
- einen Blick in das Baulastenverzeichnis bei der für die Immobilie zuständigen Gemeinde werfen;
Lassen Sie Ihren Immobilienkaufvertrag durch einen Rechtsanwalt vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages überprüfen und decken so nachteilige Klauseln auf.
Sobald der Kaufentschluss gefallen ist, kommt der Notar ins Spiel. In Deutschland müssen Immobilienkaufverträge notariell beglaubigt sein. Der Notar entwirft sodann einen Kaufvertrag. Den Entwurf des notariellen Kaufvertrages erhalten die Parteien dann vom Notar in der Regel vorab zur Sichtung, Prüfung und der Möglichkeit zur Angabe von Anmerkungen.
An dieser Stelle sollten Sie den Immobilienkaufvertrag prüfen lassen. Zweckmäßigerweise sollte die Überprüfung des Immobilienkaufvertrages durch einen Rechtsanwalt durchgeführt werden. Auf diese Weise erhalten Sie schnell einen Überblick über den Immobilienkaufvertrag und eine Einschätzung darüber, ob der Notarvertrag übliche Klauseln enthält, einseitig zugunsten einer bestimmten Vertragspartei (Käufer oder Verkäufer) oder für beide Seiten ausgewogen erstellt ist. So werden nachteilige Klauseln für Sie als Käufer oder als Verkäufer aufgedeckt und können weiter verhandelt werden.
Wichtige Punkte eines Immobilienkaufvertrages:
Besonderes Augenmerk sollte hier auf die folgenden Punkte des Immobilienkaufvertrages gelegt werden:
- Wer ist tatsächlich Vertragspartner? – Angaben zu den Vertragsparteien
- Sind Belastungen in Abt. II und Abt. III im Grundbuch eingetragen? – Was passiert mit denen? Angaben zum Grundbuchbestand
- Ist der Kaufgegenstand / das Kaufobjekt hinreichend und präzise beschrieben und definiert? – Angaben zum Kaufgegenstand
- Wann und wie muss der Kaufpreis bezahlt werden? – Angaben zur Kaufpreiszahlung und Fälligkeit
- Wann ist die Immobilie zu übergeben? – Angaben zum Besitzübergang
- Werden Gewährleistungsrechte vom Verkäufer ausgeschlossen? Im üblichen Rahmen oder darüber hinaus? – Angaben zur Gewährleistung
Gerade im Hinblick auf dies Punkte lohnt es sich, von einem Rechtsanwalt den Immobilienkaufvertrag prüfen zu lassen. Nur so können Sie erkennen, was normal und üblich in einem Immobilienkaufvertrag ist.
Falls dagegen der Immobilienkaufvertrag schon unterschrieben ist, sind Sie langfristig an diesen Kaufvertrag mit seinen nachteiligen Klauseln gebunden. Ein „Nachverhandeln“ ist dann normalerweise nicht mehr erfolgversprechend, weil sich der jeweilige andere Vertragspartner darauf in der Regel nicht mehr einlassen wird. Um so wichtiger ist es also, vor Abschluss den Immobilienkaufvertrag prüfen zu lassen.
Durch Rechtsanwalt Schulte den Immobilienkaufvertrag prüfen lassen. – Zum Pauschalpreis
Bestellen Sie dieses Rechtsprodukt und lassen umgehend den Entwurf Ihres Immobilienkaufvertrages prüfen!
Die Prüfung erfolgt durch mich als Rechtsanwalt zeitnah zu einem Pauschalpreis für einen normalen Immobilienkaufvertrag (bis zu 15 Seiten) zu einer Bestandsimmobilie (kein Bauträgerkaufvertrag etc.). Damit behalten Sie die volle Kostenkontrolle. Die Bezahlung erfolgt z.B. als Banküberweisung oder PayPal (mit allen gängigen Zahlungsmitteln).
Immobilienkaufvertrag prüfen lassen Kosten:
- Kostentransparenz
- überschaubare Kosten aufgrund des Pauschalpreises
- Bezahlung per Überweisung oder PayPal mit allen gängigen Zahlungsmitteln
Für umfangreichere Immobilienkaufverträge können daneben individuelle Pauschalen für die Prüfung vereinbart werden. Hierzu können Sie mich gerne kontaktieren.
Nach Buchung und Bezahlung dieses Rechtsberatungsproduktes (Immobilienkaufvertrag prüfen lassen / Haus Kaufvertrag prüfen lassen) werde ich mich per Email bei Ihnen melden. Hieraufhin können Sie mir dann den Entwurf Ihres Immobilienkaufvertrages zum Grundstück, Haus und/oder zur Eigentumswohnung, beispielsweise als PDF Datei per Email übersenden.
Gerne können Sie zu diesem Zeitpunkt bereits konkrete Fragen zu dem Entwurf des Immobilienkaufvertrages stellen. Im Anschluss werde ich den Immobilienkaufvertrag für Sie prüfen.
Danach besprechen und erörtern wir umfassend den notariellen Immobilienkaufvertrag zeitnah telefonisch. Das Telefonat wird circa bis zu 1 Stunde dauern können. Gerne rufe ich Sie hierzu nach entsprechender Terminvereinbarung an.
Ein Termin mit Ihrem Erscheinen in meiner Kanzlei ist nicht zwingend notwendig. Auf Wunsch ist dies aber selbstverständlich möglich. Für diesen Fall stehen kostenlose Parkplätze direkt vor dem Eingang für Sie zur Verfügung.
Darüber hinaus erhalten Sie im Nachgang natürlich eine Rechnung für die Prüfung des Immobilienkaufvertrages für Ihre Unterlagen.
„Immobilienkaufvertrag prüfen lassen“, so einfach geht es:
- Rechtsprodukt „Immobilienkaufvertrag prüfen lassen – S15“ auswählen,
- in den Warenkorb legen,
- zum Warenkorb gehen,
- ausgewähltes Produkt und Menge überprüfen,
- zur Kasse gehen,
- Ihre Daten eingeben,
- insbesondere Rückrufnummer (vorzugsweise Festnetz und/oder Skype-Kennung), etwaige rechtliche Fragen und etwaige Terminwünsche angeben,
- das Rechtsprodukt zahlungspflichtig kaufen,
- direkt, schnell und einfach per Überweisung oder PayPal bezahlen. Wenn Du keinen PayPal Account hast, kannst Du über PayPal ohne Registrierung trotzdem auch per Kreditkarte bezahlen. In diesem Fall kann die Zahlungseingangsbestätigung allerdings in der Regel bis zu 6 Bankarbeitstage dauern.
- Erstkontakt in der Regel innerhalb von 60 Minuten zur Terminvereinbarung,
- Email erhalten und den zu prüfenden Vertrag als PDF per Email zur Prüfung an mich übersenden und
- Nach Zahlungseingangsbestätigung, z.B. zum vereinbarten Termin, Anruf erhalten und Telefongespräch führen.
Der Pauschalpreis ist nicht auf weitere Tätigkeiten anrechenbar.
Ähnliche Produkte:
- Notarvertrag prüfen lassen / notariellen Kaufvertrag prüfen lassen (Immobilienkaufvertrag mit bis zu 25 Seiten prüfen lassen) – S25
- Telefonische Rechtsberatung in einem Gespräch bis zu ca. 30 Minuten
- Telefonische Rechtsberatung in einem Telefonat mit bis zu ca. 45 Minuten
- Oder nutzen Sie die meine Rechtsanwaltshotline über yourXpert im Minutentakt (Abrechnung über Ihre Telefonrechnung).
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