Erstberatung – Abmahnung prüfen (UrhR & WettbewerbsR)

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Erstberatung im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht:

Prüfung des urheberrechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreibens (z.B. wegen unerlaubter Fotonutzung, Filesharing, Impressumsverstoß, OS-Plattform, ProdSG, Widerrufsbelehrung etc.) auf Berechtigung mit anschließendem ausführlichen Gespräch im Rahmen eines Telefonats mit Ihnen.

Erstberatung Abmahnung prüfen lassen.

Abmahnung wegen Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht erhalten?

Beratung zur urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung direkt vom Anwalt zum Pauschalpreis – EBUrhRWR

Erstberatung Urheberrecht und Erstberatung Wettbewerbsrecht: Erhalten Sie schnell, einfach und flexibel eine erste rechtliche Beratung konkret zu dem Ihnen vorliegenden Abmahnschreiben. 

 

Erstberatung Urheberrecht:

Haben Sie ein urheberrechtliches Problem? Haben Sie vielleicht eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung erhalten? Beispielsweise wegen unerlaubter Nutzung von Fotos auf der eigenen Homepage, Website, bei Ebay, bei Amazon, auf Internetportalen und/oder wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmen, TV-Serien bzw. Musik im Rahmen des Filesharing über P2P-Netzwerke (z.B. Torrent)? 

 

Erstberatung Wettbewerbsrecht:

Oder haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Hier sind nach wie vor Abmahnungen von Mitbewerbern (Wettbewerbern) und/oder auch durch sogenannte „Abmahnvereine“ (Wettbewerbsvereine) aktuell. Abmahnungen wegen behaupteter Wettbewerbsverstöße im Internet, z.B. in Onlineshops, bei Ebay, Amazon etc.) sind keine Seltenheit. So sind Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin sowie der IDO Interessensverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online- Unternehmen e.V. (IDO Verband) dafür bekannt, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen. 

 

Abmahnungen enthalten kurze Fristen und diverse Ansprüche.

Üblicherweise „erschlagen“ diese Abmahnschreiben den Betroffen. Es werden hierbei auf mehreren Seiten Urheberrechtsverletzungen bzw. Wettbewerbsverstöße behauptet und diverse Ansprüche innerhalb kurzer Zeit gegen den Betroffenen geltend gemacht. So enthalten urheberrechtliche Abmahnung fast immer die Aufforderung zur Abgabe einer geeigneten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist sowie Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten der eingeschalteten Rechtsanwälte. Zudem kommen eventuell noch Auskunftsansprüche hinzu, damit überhaupt ein Schaden berechnet werden kann. Ähnliches gilt mit Ausnahme der Auskunfts- und Schadensersatzansprüche für Abmahnungen wegen behaupteter Wettbewerbsverstöße.

Oft liegen bereits die in der Abmahnung geforderten Beträge im oberen dreistelligen Bereich oder sogar im vierstelligen Bereich. Vermeiden Sie hier Fehler im Umgang mit einem solchen Abmahnschreiben. Folgende Punkte sollten Sie beachten.

 

Wichtige Punkte nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung bzw. einer Wettbewerbsverletzung:

 

  1. Ruhe bewahren!
  2. Nicht vorschnell und/oder unüberlegt handeln!
  3. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft, insbesondere nicht einen etwaig beigefügten Entwurf einer Unterlassungserklärung des Abmahners.
  4. Lassen Sie die Abmahnung zunächst überprüfen. 
  5. Erkennen Sie so, ob an der Abmahnung etwas dran ist und wie man sich anschließend richtig (auch taktisch richtig) verhält.

 

Durch Rechtsanwalt Schulte die Abmahnung prüfen lassen. – Zum Pauschalpreis.

Erstberatung Urheberrecht. Abmahnung wegen Urheberechtsverletzung erhalten? Abmahnung prüfen lassen, Bild vom Bürogebäude in Frechen bei Köln

Rechtsanwalt Schulte (Frechen) – Bürogebäude mit kostenlosen Parkplätzen vor dem Haus.

Bestellen Sie dieses Rechtsprodukt und lassen Sie unverzüglich die Ihnen zugesandte Abmahnung prüfen!

Die Prüfung erfolgt durch mich als Rechtsanwalt zeitnah zu einem Pauschalpreis. Den Pauschalpreis entrichten Sie per Vorkasse. Die Vorkasse erfolgt vorab z.B. als Banküberweisung oder PayPal

Nach Buchung und Bezahlung dieses Rechtsproduktes werde ich mich per Email bei Ihnen melden. Hieraufhin können Sie mir dann die urheberrechtliche Abmahnung zur Prüfung, beispielsweise als PDF Datei, per Email übersenden.

Natürlich können Sie zu diesem Zeitpunkt bereits konkrete Fragen stellen. 

Anschließend besprechen und erörtern wir die Abmahnung zeitnah telefonisch. Gerne rufe ich Sie hierzu nach entsprechender Terminvereinbarung an.

Ein Termin mit Ihrem Erscheinen in meiner Kanzlei ist nicht notwendig. Auf Wunsch ist dies aber selbstverständlich möglich. Ganz im Gegenteil können so durch diese Art der Erstberatung im Urheberrecht und Erstberatung im Wettbewerbsrecht zeitlich und räumlich ganz flexible Termine für Gespräche (im Einzelfall auch über das Wochenende) vereinbart und durchgeführt werden. 

Darüber hinaus erhalten Sie im Nachgang natürlich eine Rechnung für dieses Rechtsprodukt „Erstberatung Urheberrecht / Wettbewerbsrecht“ für Ihre Unterlagen. 

 

„Erstberatung Urheberrecht / Wettbewerbsrecht – EBUrhRWR“, so einfach geht es:

  1. Rechtsprodukt „Erstberatung Urheberrecht / Wettbewerbsrecht – EBUrhWR“ auswählen,
  2. in den Warenkorb legen,
  3. zum Warenkorb gehen,
  4. ausgewähltes Produkt und Menge überprüfen,
  5. zur Kasse gehen,
  6. Ihre Daten eingeben,
  7. insbesondere Rückrufnummer (vorzugsweise Festnetz), etwaige rechtliche Fragen und etwaige Terminwünsche angeben,
  8. das Rechtsprodukt zahlungspflichtig kaufen,
  9. direkt, schnell und einfach per Überweisung oder PayPal bezahlen. Wenn Du keinen PayPal Account hast, kannst Du über PayPal ohne Registrierung trotzdem auch per Kreditkarte bezahlen. In diesem Fall kann die Zahlungseingangsbestätigung allerdings in der Regel bis zu 6 Bankarbeitstage dauern. 

  10. Erstkontakt in der Regel innerhalb von 60 Minuten zur Terminvereinbarung,
  11. Per Email das betreffende Dokument (z.B. das Abmahnschreiben der Gegenseite) zur Prüfung an mich übersenden und
  12. Nach Zahlungseingangsbestätigung, z.B. zum vereinbarten Termin, Anruf erhalten und Telefongespräch führen.

 

Der Pauschalpreis ist nicht auf weitere Tätigkeiten anrechenbar.

 

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